AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Indoor Golf LL GmbH

(Stand 01. November 2022)

I. Geschäftsgegenstand

Die Indoor Golf LL GmbH (im Folgenden kurz als „Auftragnehmerin“ bezeichnet) betreibt einen Indoor-Golfplatz unter Verwendung von Anlagen mit TrackMan-Simulatoren. Diese Anlagen werden im Folgenden auch als „Golflounges“ bezeichnet. Sämtliche Golflounges sind neben den Simulatoren mit einem Zugang zum Service-Schalter der Auftragnehmerin (im Folgenden auch als „Service-Desk“ bezeichnet) ausgestattet, bei dem Speisen und Getränke bestellt werden können, Golfausrüstung geliehen und Hilfe bei der Navigation durch die Simulatoren von TrackMan in Anspruch genommen werden kann. Nachstehend wird für sämtliche Leistungen der Auftragnehmerin der Begriff „Dienstleistungen“ verwendet.

II. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz auch als „AGB“ bezeichnet) in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten für alle Verträge und Rechtsverhältnisse in Zusammenhang mit den von der Auftragnehmerin betriebenen Anlagen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für sämtliche in Zusammenhang mit den von der Auftragnehmerin gegenüber ihren Vertragspartnern (in der Folge kurz „Kunden“ oder bei Einzahl „Kunde“ genannt) angebotenen Dienstleistungen. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

(2) Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes zu Grunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht mit Bestimmungen des ersten Hauptstücks dieses Gesetzes in Widerspruch stehen.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch für alle künftigen Geschäfte verbindlich, selbst wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

(4) Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind von sämtlichen Kunden und sonstigen Nutzern der Anlagen (siehe Punkt III. (4)) auch die jeweils aktuellen Verhaltensregeln (abrufbar im Buchungssystem unter FAQ https://www.eversports.at/s/ruff-golf-leonding und liegen im Standort auf) zu beachten. Diese Verhaltensregeln (im Folgenden auch als „Hausordnung“ bezeichnet) gelten für den gesamten Indoor-Golfplatz der Auftragnehmerin samt dessen Anlagen einschließlich der Park-, Abstell- und Freiflächen und sind stets einzuhalten. Der Kunde hat sonstigen Nutzern der gebuchten Anlage(n) von dieser Pflicht zu unterrichten und die Auftragnehmerin für alle Verletzungen der aktuell anwendbaren Hausordnung vollständig schad- und klaglos zu halten.

III. Golflounge-Buchung und Vertragsschluss; Buchungsänderungen und -absagen

(1) Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich („invitatio ad offerendum“).

(2) Die Buchung einer oder mehrerer Golflounges ist als Angebotsstellung an die Auftragnehmerin zu verstehen. Golflounges können nur für einen bestimmten Zeitraum gebucht werden (im Folgenden auch als „Spielzeit“ bezeichnet). Erst nachdem von der Auftragnehmerin an die vom Anbietenden bekanntgegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse eine verbindliche Anmeldebestätigung (= Angebotsannahme) versendet bzw. eine solche an den Anbietenden persönlich übergeben wurde, oder wenn die Auftragnehmerin mit der tatsächlichen Vertragsausführung begonnen hat, ist die Buchung verbindlich und ist ein Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Anbietenden zustande gekommen (= Vertragsschluss). Die Buchung des Golfsimulators kann für Einzelspiele 14 Tage im Voraus erfolgen. Eine Garantie für eine Verfügbarkeit des gewünschten Buchungstermins wird nicht übernommen, dies gilt auch für die Verfügbarkeit eines im Zuge der Verwendung eines erworbenen Zeitkontingentes.

(3) Buchungen werden über das online-Buchungsformular, über die Buchungs-App, aber auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich entgegengenommen.

(4) Die Dienstleistungen der Auftragnehmerin können durch den Kunden selbst und/oder durch eine oder mehrere bei oder nach Vertragsschluss vom Kunden namhaft gemachte Dritte (in der Folge auch als „Nutzer“ bezeichnet) in Anspruch genommen werden. Eine Buchung ist allerdings nur im Rahmen der Auslastungsgrenzen der Anlage möglich, insbesondere ist zu beachten, dass eine Golflounge von maximal 8 Personen genutzt werden darf, wobei maximal 4 Personen pro Simulator gleichzeitig spielen können. Sofern Dienstleistungen durch Dritte in Anspruch genommen werden sollen, hat der Kunde diesen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, dieser AGB sowie der Hausordnung zu überbinden. Der Kunde ist für die Einhaltung des mit der Auftragnehmerin abgeschlossenen Vertrages, dieser AGB sowie der Hausordnung durch diese Dritte verantwortlich und hält die Auftragnehmerin für allfällige nachteilige Folgen und Schäden schad- und klaglos.

(5) Der Kunde hat kein Anrecht auf eine bestimmte Golflounge. Die Auftragnehmerin behält sich – selbst bei verbindlichen Buchungen – aus organisatorischen Gründen in dieser Hinsicht auch kurzfristige Änderungen vor.

(6) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, verbindliche Buchungen wegen notwendiger Reparaturen oder Wartungsarbeiten oder aus sonstigen Gründen (insbesondere aus den Gründen in Punkt VI. Abs. 5) abzusagen. Im Falle einer solchen Absage wird dem Kunden ein für die abgesagte Buchung allenfalls bereits entrichteter Kostenbetrag rückerstattet. Alternativ zur Rückerstattung kann vom Kunden im Einvernehmen mit der Auftragnehmerin, eine von der Auftragnehmerin angebotene gleichwertige Alternativleistung in Anspruch genommen werden. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

(7) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Kunden sowie sonstige Nutzer bei Verletzungen gegen den Vertrag, dieser AGB oder der Hausordnung einer Golflounge zu verweisen und von der weiteren Spielzeit auszuschließen. Dies befreit den Kunden jedoch nicht von seiner Verpflichtung, den Buchungspreis für die gesamte gebuchte Spielzeit zu bezahlen. Die Geltendmachung von weitergehendem Schadensersatz und anderen gesetzlichen/vertraglichen Ansprüchen durch die Auftragnehmerin bleibt vorbehalten.

IV. Entgelt und Zahlungsbedingungen

(1) Mit Vertragsschluss entsteht die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Preise bzw. des Entgelts.

(2) Die Bezahlung einer Golflounge hat bei Buchung über das online-Buchungsformular oder die Buchungs-App im Zuge der Buchung, ansonsten binnen 3 Tagen ab Rechnungslegung zu erfolgen. Die Inanspruchnahme von Leihgegenständen sowie bestellte Speisen und Getränke sind sofort mit Inanspruchnahme bzw. Bestellung zur Zahlung fällig. Sämtliche durch einen Zahlungsverzug verursachte Zinsen, Spesen, sowie Mahn- und Betreibungskosten einschließlich der Rechtsbeistandskosten hat der Kunde zu tragen.

(3) Die aktuell gültigen Entgelte für Dienstleistungen sowie Preise für Waren bzw. Leihgegenstände können den ausliegenden und aushängenden Preislisten entnommen werden. Die Preise bzw. Entgelte für Golflounges sind ebenso im Internet unter www.ruffgolf.at einsehbar und werden im Falle einer Online-Buchung im Rahmen der Buchungsabwicklung angezeigt.

(4) Alle Entgelte/Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20%. Sämtliche Preise für Einzelbuchungen oder Zeitkontingente sind bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Bis zu 2h Spielzeit erfolgt die Abrechnung pro 60 Minuten, darüber hinaus pro 30 Minuten.

(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Auftragnehmerin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

(6) Im Falle der Buchung einer Golflounge im Wege eines Fernabsatzgeschäftes steht dem Kunden gemäß § 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) kein Rücktrittsrecht auf Grund des FAGG zu.

BEGINN DER WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER

V. Rücktritts- und Widerrufsrecht für Verbraucher

A. Rücktritts- und Widerrufsrecht

(1) Der Kunde ist berechtigt, seine Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag nach Maßgabe dieses Abschnitts binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

(3) Falls der Kunde die Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung erworben hat und diese Waren getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem der Kunde oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

(4) Sofern die Auftragnehmerin der Informationspflicht über das Bestehen des Widerrufsrechts (Bedingungen, Fristen und Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rechts) dem Kunden gegenüber nicht nachgekommen ist, verlängert sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate.

(5) Sofern die Auftragnehmerin die lnformationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab Inbesitznahme der Ware, oder bei getrennter Lieferung der letzten Ware, nachholt, so endet die Widerrufsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde diese Information erhalten hat.

(6) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist an die

Indoor Golf LL GmbH

Telefon: +43 664 / 51 57 524

E-Mail: leonding@ruffgolf.at

zu richten.

Per Post: Indoor Golf LL GmbH , FN 586720z, Im Bäckerfeld 1, 4060 Leonding, Oberösterreich

(7) Der Kunde kann dafür das unter https://ruffgolf.at/indoor-golf/leonding/widerrufsformular/ abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, muss das jedoch nicht tun.

(8) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

B. Folgen des Widerrufs

(1) Wenn der Kunde seine Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag widerruft, hat die Auftragnehmerin dem Kunden alle Zahlungen, die die Auftragnehmerin von diesem erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben , dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Auftragnehmerin angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem er die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags erhalten hat.

(2) Für diese Rückzahlung hat die Auftragnehmerin dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Die Auftragnehmerin ist nicht berechtigt, dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte zu berechnen. Sie ist jedoch berechtigt, die Rückzahlung zu verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat – wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.

(3) Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er Auftragnehmerin über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an die Auftragnehmerin zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

(4) In folgenden Fällen besteht kein Widerrufsrecht des Kunden:

  • Beim Vertrag über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  • Beim Vertrag über Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER

VI. Stornobedingungen, Abbruch oder Nichterscheinen

(1) Dem Kunden steht – sofern nicht im Einzelfall anderes vereinbart wird – das Recht zu, eine bereits getätigte Buchung einer Golflounge unter den nachstehenden Bedingungen zu stornieren:

  • Storno durch den Kunden mehr als 48 Stunden vor der gebuchten Spielzeit: es fallen keine Stornogebühren an;
  • Storno durch den Kunden weniger als 48 Stunden vor der gebuchten Spielzeit: Stornogebühr iHv 100% des vereinbarten Entgelts;

(2) Bei Nichterscheinen oder vorzeitigen Abbruch der Spielzeit durch den Kunden oder einen namhaft gemachten Nutzer ist trotzdem das volle Entgelt durch den Kunden zu entrichten. Darüber hinaus behält sich die Auftragnehmerin bei mehr als 10 Minuten verspätetem Erscheinen das Recht vor, die gebuchte Golflounge anderweitig zu vergeben. Die Pflicht des Kunden zur Bezahlung des vollen Entgelts bleibt hiervon unberührt.

VII. Öffnungs- und Spielzeiten

(1) Die Öffnungszeiten des Indoor-Golfplatzes sind durch Aushang sowie im Internet unter https://ruffgolf.at/indoor-golf/leonding/ veröffentlicht.

(2) Die reguläre Spielzeit pro gebuchter Einheit beträgt zumindest 1 Stunde.

(3) Jeder Kunde hat die von ihm gebuchte Golflounge nach Ablauf der ihm zugeordneten Spielzeit (maßgeblich sind die Anlagenuhren der Trackman-Boxen) unaufgefordert und unverzüglich zu räumen, andernfalls wird jede weitere angefangene Einheit mit dem vollen Buchungspreis verrechnet. Das Zurücklassen mitgebrachter oder ausgeliehener Gegenstände ist verboten. Beim Service-Desk der Auftragnehmerin geliehene Ausrüstungsgegenstände (insbesondere Schlägermaterial, Golfbälle und Tees) sind nach Ablauf der Spielzeit beim Service-Desk unverzüglich zu retournieren.

(4) Der Kunde ist für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Räumung der gebuchten Golflounge und für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Rückgabe beim Service-Desk geliehener Gegenstände durch sonstige Nutzer verantwortlich.

(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sämtliche oder einzelne Anlagen in den Sommermonaten (Juni bis einschließlich September) sowie für Veranstaltungen ganz oder teilweise zu schließen. Die Ankündigung einer solchen Schließung erfolgt seitens der Auftragnehmerin spätestens 7 Tage vor der Schließung auf der Homepage unter https://ruffgolf.at/indoor-golf/leonding/.

VIII. Mitgliedschaften

(1) Es werden von der Auftragnehmerin auch diverse Laufzeitverträge (auch als „Mitgliedschaften“ bezeichnet) angeboten.

(2) Der genaue Leistungsgegenstand sowie die Preise von Mitgliedschaften sind online unter https://www.eversports.at/sp/ruff-golf-leonding einsehbar.

(3) Die Buchung einer Mitgliedschaft wird online und persönlich entgegengenommen. Durch Ausfüllung und Unterfertigung des Antragsformulars oder durch die online-Buchung einer Mitgliedschaft wird ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Laufzeitvertrages abgegeben. Die Annahme seitens der Auftragnehmerin wird durch Gegenzeichnung des Antragsformulars, Übersendung einer Buchungsbestätigung und/oder Aushändigung einer Mitgliedskarte erklärt.

(4) Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr ab Vertragsschluss. Eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine Mitgliedschaft jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund liegt für die Auftragnehmerin insbesondere dann vor,

  • wenn der reibungslose Geschäftsablauf gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter der Auftragnehmerin nicht mehr gewährleistet ist;
  • durch das Verhalten des Kunden der Ruf der Auftragnehmerin ernsthaft geschädigt oder gefährdet wird;
  • wenn der Kunde gegen Bestimmungen des Vertrages, gegen diese AGB oder gegen die Hausordnung verstößt;
  • wenn der Kunde gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

Trifft den Kunden ein Verschulden an der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses, so kann die Auftragnehmerin den Ersatz des ihr dadurch verursachten Schadens verlangen. Darüber hinaus hat die Auftragnehmerin bis zum vereinbarten Laufzeitende Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.

(5) Die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft ist im Voraus und zwar binnen 10 Tagen ab Vertragsschluss zu entrichten.

(6) Bei Vertragsbeginn erhält der Kunde eine Mitgliedskarte. Die Mitgliedskarte gilt gegenüber dem Personal der Auftragnehmerin als Nachweis für die Berechtigung zur Nutzung.

IX. Business-Pakete

(1) Für Unternehmen werden verschiedene Partner-Pakete in unterschiedlichen Preisniveaus sowie mit unterschiedlichem Leistungsumfang angeboten (im Folgenden auch „Business-Pakete“). Insbesondere besteht die Möglichkeit von Werbeankündigungen auf physischen und digitalen Werbeflächen der Auftragenehmerin. Der genaue Leistungsumfang sowie die Preise sind online unter https://ruffgolf.at/partnerschaften/ beschrieben.

(2) Buchungen im Sinne einer Angebotsstellung werden per E-Mail an leonding@ruffgolf.at oder persönlich entgegengenommen. Ein Vertrag kommt erst zustande, indem eine schriftliche Buchungsbestätigung seitens der Auftragnehmerin erfolgt.

X. Gruppen- und Firmenveranstaltungen

(1) Für Unternehmen und größere Gruppen (ab 8 Personen) besteht die Möglichkeit, eine oder mehrere Golflounges für einen über die reguläre Spielzeit hinausgehenden Zeitraum (im Folgenden auch „außerordentliche Spielzeit“) zu buchen. Die endgültige Anzahl der Teilnehmer und sämtliche für die Veranstaltung wichtigen Umstände müssen der Auftragnehmerin spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu ermöglichen.

(2) Bei einer nach Vertragsschluss im Einvernehmen mit der Auftragnehmerin erfolgten Reduzierung der Teilnehmeranzahl ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen bzw. zu erhöhen. Im Falle einer nach Vertragsschluss im Einvernehmen mit der Auftragnehmerin erfolgten Erhöhung der Teilnehmeranzahl erfolgt seitens der Auftragnehmerin eine Preisanpassung entsprechend der tatsächlichen Teilnehmeranzahl.

(3) Die Mindestdauer der außerordentlichen Spielzeit beträgt 3 Stunden.

(4) Buchungen im Sinne einer Angebotsstellung werden online über leonding@ruffgolf.at oder www.ruffgolf.at entgegengenommen. Ein Vertrag kommt zustande, indem seitens der Auftragnehmerin an die vom Anbietenden bekanntgegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse eine verbindliche Anmeldebestätigung (= Angebotsannahme) versendet wird.

(5) In Abweichung zu Punkt V. Abs. 1 dieser AGB gelten für Veranstaltungen folgende Stornobedingungen:

  • Storno durch den Kunden bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Stornogebühr iHv 70% des vereinbarten Entgelts;
  • Storno durch den Kunden bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Stornogebühr iHv 90% des vereinbarten Entgelts;
  • Storno durch den Kunden unter 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Stornogebühr iHv 100% des vereinbarten Entgelts.

Zwischen den Vertragsparteien über die Zurverfügungstellung der gebuchten Anlage(n) hinausgehende vereinbarte Zusatzleistungen oder von der Auftragnehmerin für die Veranstaltung beigeschaffte Waren/Gegenstände werden stets zu 100% gegenüber dem Kunden abgerechnet.

Diese Stornobedingungen gelten auch für den Fall, dass der Kunde durch höhere Gewalt an der Veranstaltungsteilnahme gehindert ist und insbesondere in Zusammenhang mit Corona-bedingten Absagen.

(6) Bei Veranstaltungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 80% des Gesamtentgelts zu verlangen. Der Restbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag abweichend geregelt werden.

XI. Golfclub-Kooperationen

Für Golfclubs werden Partnerschaften mit Sonderkonditionen angeboten. Diese Angebote können per E-Mail an leonding@ruffgolf.at angefragt werden.

XII. Haftung

A. Haftung des Kunden und sonstiger Nutzer

(1) Sämtliche Einrichtungen, Anlagen und Gegenstände des Indoor-Golfplatzes, insbesondere die Golflounges samt deren Einrichtungen, sind bestimmungsgemäß sowie schonend zu behandeln. Der Kunde sowie jeder einzelne Nutzer haftet in vollem Umfang für alle von ihm verursachten Beschädigungen, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.

(2) Jeder Kunde sowie jeder Nutzer hat unmittelbar vor Beginn der Spielzeit den ordnungsgemäßen, insbesondere unbeschädigten Zustand der von ihm zu verwendenden Golflounge sowie der zu benutzenden beim Service-Desk geliehenen Gegenstände zu überprüfen und dabei festgestellte Mängel/Schäden sofort beim Service-Desk zu melden. Anderenfalls werden Schäden dem jeweils letzten Kunden zugerechnet, der die damit verbundenen Schadenersatzfolgen zu vertreten hat.

B. Haftung der Auftragnehmerin

(1) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen, ausgenommen durch die Auftragnehmerin verursachte und verschuldete Personenschäden.

(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.

(3) Keine Haftung der Auftragnehmerin besteht bei selbst verschuldeten oder durch Dritte verschuldete Schäden. Schwungbewegungen jeder Art dürfen ausnahmslos nur im Bereich der in der Golflounge durch Bodenmarkierung gekennzeichneten Abschlagsplätze, die den einzelnen TrackMan-Simulatoren zugeordnet sind, vollzogen werden. Gleichzeitig gilt, dass der Aufenthalt von Personen im Bereich der gekennzeichneten Abschlagsplätze verboten ist.

(4) Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung und/oder Gegenständen. Darüber hinaus wird keine Haftung bei Beschädigungen und Entwendungen von den auf Parkplätzen der Auftragnehmerin abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt übernommen.

(5) Die oben unter XI.B. angeführten Haftungsausschlüsse gelten auch bei schuldhaften Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

(6) Ein allfälliges Verschulden der Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmerin zurechenbarer Personen hat der Kunde bzw. Nutzer zu beweisen.

(7) Soweit gesetzlich zulässig, verjährt die Haftung der Auftragnehmerin in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden bzw. Nutzers von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen 3 Jahren ab vollständiger Leistungserbringung.

XIII. Wichtige Bestimmungen betreffend minderjähriger Nutzer

Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Auftragnehmerin durch minderjährige Nutzer ist nur im Beisein einer volljährigen und eigenberechtigten Aufsichtsperson für den Minderjährigen zulässig. Die Auftragnehmerin haftet nicht für nachteilige Folgen und Schäden, die einem Minderjährigen daraus resultieren, dass keine Aufsichtsperson während der Inanspruchnahme der Dienstleistung zugegen war.

XIV. Höhere Gewalt

Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Vertragserfüllung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen die Auftragnehmerin hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für die Auftragnehmerin unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Auftragnehmerin nicht verhindert werden können.

XV. Foto-, Video und Tonaufnahmen

Es ist Kunden und sonstigen Nutzern untersagt, ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin sowie aller Nutzer einer Golflounge der Auftragnehmerin, Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von der Auftragnehmerin, deren Mitarbeitern sowie von Anlagen und Einrichtungen der Auftragnehmerin oder von anderen Kunden oder Nutzern anzufertigen.

XVI. Schlussbestimmungen

(1) In Bezug auf alle Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, gelten die Datenschutzbestimmungen der Auftragnehmerin, die unter https://ruffgolf.at/datenschutz/ abrufbar sind.

(2) Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise vereinbart hätten. Das gleiche gilt auch im Falle des Vorliegens einer Lücke.

(3) Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden bzw. sonstigen Nutzern ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der nationalen und internationalen Verweisungsnormen sowie österreichische Gerichtsbarkeit anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(4) Gerichtsstand für sämtliche dem Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden sowie dieser AGB unterliegenden Rechtsverhältnisse ist – sofern kein zwingender Verbrauchergerichtsstand besteht – das örtlich und sachlich für den Unternehmenssitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht. Ort der Leistungserbringung ist stets der Sitz der Auftragnehmerin.

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